Begleithunde

Was ist das?
 

Um an einer Begleithunde Ausbildung bzw. Prüfung teilzunehmen, müssen Halter einen Sachkundetest (Multiple Choice Test) ablegen, um das nötige Grundwissen über Hunden zu erlangen. Weiter muss der Halter dem Prüfungsverein (vom FCI zugelassen!) angehören und der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein. Für eine klare Identifizierung ist der Hund gechipt oder tätowiert. Die Prüfung ist geteilt: die Unterordnungsprüfung findet auf einem geschlossenen Gelände/Platz und die zweite Prüfung im die öffentlich Raum, bzw. im Straßenverkehr statt.

Weiterer Bestandteil ist die Unbefangenheitsprüfung: Zeigt ein Hunde sich gegenüber Menschen oder Hunden unsicher, ängstlich oder aggressiv, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 

Inhalte Begleithundeprüfung (FCI Standard)

1. Theoretischer Sachkundenachweis (schriftlich, Multiple Choice)
2. Praktische Prüfungsinhalte

A) Unbefangenheitsprüfung
• Zulassungsvoraussetzung für die beiden anderen Prüfungsteile
• Beurteilung des Verhaltens gegenüber anderen Menschen und Hunden

B) Gehorsamsprüfung
• An- und Ableinen
•Leinenführigkeit• Bei-Fuß-Gehen (Laufschritt, Normalschritt, Winkelarbeit)
• Ablegen und Liegen unter Ablenkung
• Sitz, Platz, Rückruf, Bleib
• durch eine Menschengruppe gehen (mit/ohne Leine

C) Verkehrsprüfung
• Vorbeigehen an Kindern, Joggern, Rädern
• Menschenmenge passieren
• Ruhiges Verbleiben bei Bus, Bahn, Inlineskatern, Skateboards, Menschen mit Schirm oder Stöcken
• Passieren von anderen Hunden

 

Um an Wettkämpfen, Ausstellungen oder anderen Ausbildung teilzunehmen, wird die Begleithundeprüfung vorausgesetzt.

 

Ausbildung und Prüfung

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