Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

Christiana Gramlich, Hundetrainerin, Mobile Hundeschule Hunde-Einmaleins, Dr.-August-Stumpf-Straße 40, 74731 Walldürn
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundetrainerin Christiana Gramlich, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. Mit der Teilnahme an den Ausbildungsangeboten von Hunde-Einmaleins erkennt der Kunde die AGB vollständig an.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltungen an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) kostenfrei schriftlich (per Email, SMS, Whatsapp oder andere Messenger-Dienste) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.5 Der Veranstalter behält sich vor, vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Auch kurzfristige Absagen aufgrund von Witterungsverhältnissen (Sturm/Unwetter) können erfolgen.
2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die evtl. gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet bzw. gutgeschrieben. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Es gibt keine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist. Wenn der Teilnehmer beschließt, das Leistungsangebot nicht mehr zu nutzen, langt eine formlose schriftliche Kündigung mit Angabe des letzten Teilnahmetermins. Ein Anrecht auf Kursnachholung besteht generell nicht.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung auf Verlangen vorzulegen.
5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
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5.5 Jeder teilnehmende Hund sollte über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung auf Verlangen vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6. Haftung
6.1. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2. Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
7. Ordnung und Sauberkeit
Auf dem Trainingsgelände und im öffentlichen Raum (bis zu einem Radius von mind. 500 m um das Trainingsgelände) sind Verunreinigungen (z.B. durch Hundekot) vom Teilnehmer unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. Wenn der Teilnehmer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann das zum Ausschluss vom Trainingsangebot führen. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich. Ein gutes Miteinander mit den Nachbarn um das Trainingsgelände ist dem Veranstalter sehr wichtig. Für die Entsorgung von Hundekot finden Teilnehmer einen Restmüllbehälter auf dem Trainingsgelände. Auf dem gesamten Trainingsgelände ist das Essen und Rauchen untersagt!
8. Verwendung von Bild- und Tonmaterial
8.1 Durch den Teilnehmer: Fotoaufnahmen und/ oder Videoaufzeichnungen vom Training oder anderen Veranstaltungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung (durch Christiana Gramlich) erstellt und veröffentlicht werden.
8.2 Durch den Veranstalter: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bild- und Tonmaterialien, die Christiana Gramlich oder eine von ihr beauftragte Person erstellt hat, verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Der Kunde kann der Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen.
9. Gutscheine
Gutscheine für ein Einzeltraining sind ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
10. Urheberrecht
Alle Schriftstücke oder Veröffentlichen (z. B. Folien, Seminarunterlagen, Texte und Bilder, die des Veranstalters veröffentlicht oder ausgeteilt) sind urheberrechtlich geschützt. Lediglich zur Anwendung am eigenen Hund ist es dem Teilnehmer erlaubt, diese ohne weitere Genehmigung zu nutzen. Jegliche über den Eigengebrauch hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ohne schriftliche Genehmigung ist ausdrücklich untersagt, werden kostenpflichtig abgemahnt und berechtigt den Veranstalter zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie zur Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen.
11. Datenschutz
Mit der Unterschrift auf dem Teilnehmererklärung stimmen der Teilnehmer der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme, Rechnungsstellung und dem Informationsaustausch zu. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Der Teilnehmer willigt ein, dass die Kontaktaufnehme über Internet- und Mobilfunkdienste (E-Mail, SMS, WhatsApp & andere Dienste) erfolgen darf, sofern eine E-Mail Adresse und Mobilfunknummer angegeben wurde. Umfangreiche Informationen zum Datenschutz sind online unterr www.hunde-einmaleins.de/datenschutz einsehbar.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
12.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Walldürn
(Stand: 01. Juni 2024)

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